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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19   

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BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19 (https://dejure.org/2019,56591)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2019 - 1 B 74.19 (https://dejure.org/2019,56591)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - 1 B 74.19 (https://dejure.org/2019,56591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens i.R.e. Ausweisungsverfahrens; Heranziehen eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens aus einem Strafverfahren zur Begründung der Wiederholungsgefahr ohne inhaltliche Feststellungen der ...

  • datenbank.nwb.de

    Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Kann ein Tatsachengericht ohne Einholung einer sachverständigen Stellungnahme zur Frage, ob ein von einer Trennung vom auszuweisenden Elternteil bedrohtes Kind durch die zumindest vorübergehende Trennung in seinem inneren Gleichgewicht gefährdet ist (entsprechend: EuGH, 10.05.2017, C-133/15), eine Abwägung zwischen besonders schwerwiegendem Ausweisung[s]- und besonders schwerwiegendem Bleibeinteresse zugunsten des Ausweisungsinteresses entscheiden?.

    Ist ein zur Sachentscheidung berufenes Gericht grundsätzlich verpflichtet, eine sachverständige Stellungnahme einzuholen, um Feststellungen treffen zu können, ob ein von einer Trennung vom auszuweisenden Elternteil bedrohtes Kind durch die zumindest vorübergehende Trennung in seinem inneren Gleichgewicht (entsprechend: EuGH, 10.05.2017, C-133/15) gefährdet ist?",.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    einem in der Rechtsprechung dieser Gerichte aufgestellten ebensolchen die dortige Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 11.09.2015 - 1 B 39.15

    Zeitpunkt der Verlustfeststellung; Verlustfeststellung während Strafhaft;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Bei Ausweisungen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Behörde bzw. das Gericht die Gefahrenprognose aus eigener Kompetenz treffen können, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung bestehen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. September 2015 - 1 B 39.15 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 3 Rn. 12; Urteil vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris).

    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 12 und vom 22. August 2017 - 1 A 2.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 6; Beschluss vom 11. September 2015 - 1 B 39.15 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 3 Rn. 12).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Soweit das Berufungsgericht die Vorgaben des Unionsrechts nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 13. September 2016 - C-304/14 [ECLI:EU:C:2016:674] - nicht für anwendbar hält, liegt dies erkennbar vor allem in dem Umstand begründet, dass der Kläger - anders als in dem der genannten Entscheidung zugrunde liegenden Fall - nicht allein für das minderjährige Kind sorgt.
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Das Berufungsgericht hat dabei ersichtlich die in dem von der Beschwerde angeführten Urteil des Senats vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - (BVerwGE 162, 349 Rn. 35) genannten Aspekte berücksichtigt, unter denen eine ausnahmsweise Gewährung eines Aufenthaltsrechts nach Art. 20 AEUV wegen einer wirtschaftlichen oder affektiven Abhängigkeit des (minderjährigen) Unionsbürgers vom nicht aufenthaltsberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil bestehen kann.
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 12 und vom 22. August 2017 - 1 A 2.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 6; Beschluss vom 11. September 2015 - 1 B 39.15 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 3 Rn. 12).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Ist dies der Fall, steht die Einholung eines (weiteren) Gutachtens bzw. einer (weiteren) Auskunft auch dann im Ermessen des Gerichts (s.a. § 98 VwGO i.V.m. § 412 Abs. 1 ZPO), wenn die Erkenntnisquellen, aus denen das Gericht seine eigene Sachkunde schöpft, nicht in dem jeweiligen Verfahren eingeholt worden sind (vgl. insgesamt BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 1 B 43.19 - juris Rn. 45 f.).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Bei Ausweisungen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Behörde bzw. das Gericht die Gefahrenprognose aus eigener Kompetenz treffen können, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung bestehen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. September 2015 - 1 B 39.15 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 3 Rn. 12; Urteil vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 2.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 12 und vom 22. August 2017 - 1 A 2.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 6; Beschluss vom 11. September 2015 - 1 B 39.15 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 3 Rn. 12).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 04.11.2008 - 2 B 19.08

    Gewährung von Beihilfeleistungen für eine Behandlung mit Botulinumtoxin (Botox

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

  • BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15

    Atypik einer Kompostierungsanlage hinsichtlich der Geruchsemissionen

  • BVerwG, 27.02.2001 - 1 B 206.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
  • BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18

    Fortbestehen einer vom Ausländer ausgehenden Gefahr im maßgeblichen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Solches ist erforderlich, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, der Ausländerbehörde bzw. dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 09.12.2019 - 1 B 74.19 -, juris Rn. 5, vom 01.03.2016 - 1 B 30.16 -, juris Rn. 7, und vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Besondere Umstände, die im vorliegenden Fall ausnahmsweise die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich machen würden, liegen nicht vor (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 12, und Beschlüsse vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 12, vom 01.03.2016 - 1 B 30.16 -, juris Rn. 7, und vom 09.12.2019 - 1 B 74.19 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Ist dies der Fall, so steht die Einholung eines (weiteren) Gutachtens bzw. einer (weiteren) Auskunft auch dann im Ermessen des Gerichts (§ 98 VwGO i. V. m. § 412 Abs. 1 ZPO), wenn die Erkenntnisquellen, aus denen das Gericht seine eigene Sachkunde schöpft, nicht in dem jeweiligen Verfahren eingeholt worden sind (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der

    Die Ablehnung von Beweisanträgen verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör, wenn und soweit sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 und vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21

    Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der

    Die Ablehnung von Beweisanträgen verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör, wenn und soweit sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 und vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 12 S 933/21

    Ausweisung (u.a.) nach Betäubungsmittelkriminalität; Gefahrenprognose; Relevanz

    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.2019 - 1 B 74.19 -, juris Rn.5, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 12 m.w.N., und Beschlüsse vom 13.03.2009 - 1 B 20.08 -, juris Rn. 6, vom 14.03.1997 - 1 B 63.97 -, juris Rn. 3, und vom 04.05.1990 - 1 B 82.89 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20

    Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

    Die Beteiligten haben das Recht, auf Tatsache und Reichweite der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung durch Beweisanträge einzuwirken (BVerwG, Beschluss vom 09.12.2019 - 1 B 74.19 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2022 - 18 B 632/22

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung eines Ausländers;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2019- 1 B 74.19 -, juris, Rn. 5, m. w. N. zur Rspr. des BVerwG; OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2020 - 18 A 3223/18 - (BA Bl. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2022 - 3 N 130.21

    Ausweisung; Straftaten; Maßregelvollzug; Wiederholungsgefahr; Prognose;

    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es daher nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 5).

    Schöpft das Gericht seine besondere Sachkunde aus vorhandenen Gutachten oder Erkenntnisquellen, und ist nicht erkennbar, dass in diesen Erkenntnisquellen keine, ungenügende oder widersprüchliche Aussagen zur Bewertung der aufgeworfenen Tatsachenfragen enthalten sind, steht die Einholung eines (weiteren) Gutachtens bzw. einer (weiteren) Auskunft auch dann im Ermessen des Gerichts (s.a. § 98 VwGO i.V.m. § 412 Abs. 1 ZPO), wenn die Erkenntnisquellen, aus denen das Gericht seine eigene Sachkunde schöpft, nicht in dem jeweiligen Verfahren eingeholt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6; Beschluss vom 17. September 2019 - 1 B 43.19 - juris Rn. 45 f.).

  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.03.1997 - 1 B 63/97, juris Rn. 3 m.w.N.; Beschl. v. 13.03.2009 - 1 B 20/08, juris Rn. 6; Beschl. v. 09.12.2019 - 1 B 74/19, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21

    Ermittlung und Würdigung aller für die Beurteilung des Vorliegens einer

  • VGH Hessen, 17.08.2022 - 4 A 2197/20

    Klagemöglichkeit einer Hegegemeinschaft gegen die Schalenwildrichtlinie

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 198/21

    Alleiniges Sorgerecht; Aufenthaltsstatus der Familie; Ausweisung; Befristung des

  • OVG Bremen, 07.10.2022 - 2 LA 49/22

    Ausweisung; Eigentumsdelikte; Wiederholungefahr; Betäubungsmittelabhängigkeit;

  • VG Düsseldorf, 28.06.2022 - 27 K 6757/20

    Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, Totschlag,

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21

    Ecoi.net; Einführung; Einführung von Erkenntnismitteln; Erkenntnismittel;

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2023 - 4 LA 219/21

    Ablehnung von Beweisanträgen; Amtsermittlungsgrundsatz; Beweisanregung;

  • VG Schleswig, 19.10.2022 - 11 A 272/20

    Ukrainer; Ausweisung nach schwerwiegenden Straftaten

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 10 ZB 22.1505

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem aufenthaltsrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2023 - 4 LA 103/22

    Akteur; Bewusst; bewusst und zielgerichtet Handeln; humanitäre Verhältnisse;

  • VG Köln, 07.07.2021 - 12 K 5551/20
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC, 1 B 62/19.NC, 1 B 63/19.NC, 1 B 64/19.NC, 1 B 65/19.NC   

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https://dejure.org/2019,21999
OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC, 1 B 62/19.NC, 1 B 63/19.NC, 1 B 64/19.NC, 1 B 65/19.NC (https://dejure.org/2019,21999)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC, 1 B 62/19.NC, 1 B 63/19.NC, 1 B 64/19.NC, 1 B 65/19.NC (https://dejure.org/2019,21999)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 1 B 61/19.NC, 1 B 62/19.NC, 1 B 63/19.NC, 1 B 64/19.NC, 1 B 65/19.NC (https://dejure.org/2019,21999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 Abs 3 KapVO SL, § 8 Abs 1 S 3 KapVO SL, § 9 KapVO SL, Art 5 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Kapazitätsberechnung im Studiengang Humanmedizin; hier: curricularer Eigenanteil der vorklinischen Lehreinheit und Schwundberechnung

  • rechtsportal.de

    KapVO § 7 ; KapVO § 8 ; KapVO § 9
    Ausbildungsaufwand; Curricularanteil; Curricularnormwert; Gestaltungsfreiheit; Hochschule; Humanmedizin; Kapazitätsberechnung; Kapazitätserschöpfungsgebot; Klinik; klinisch-praktisch; klinisch-theoretisch; Korrektur; Kürzung; Lehreinheit; Pastor; Schwundberechnung; ...

  • rechtsportal.de

    KapVO § 7 Abs. 3 ; KapVO § 8 Abs. 1 S. 3
    Verpflichtung einer Hochschule zur Kürzung des curricularen Eigenanteils der vorklinischen Lehreinheit; Rechtfertigung einer Überschreitung des Gesamtcurricularnormwertes; Überhöhter Ausbildungsaufwand der klinischen Lehreinheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19
    Soweit seither, insbesondere auch unter Auseinandersetzung mit den Erwägungen von Dr. Pastor, obergerichtliche Entscheidungen zur Problematik und zu dem Aussagegehalt der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Einstellungsbeschlüssen in den Verfahren 6 C 35 und 36/16 ergangen sind, verneinen diese - soweit ersichtlich - einhellig ungeachtet des jeweiligen Vortrags, das Lehrangebot der klinischen Lehreinheit sei mit der Folge einer Überschreitung des Gesamtcurricularnormwertes überhöht, eine Verpflichtung der Hochschulen, den Curricularanteil der vorklinischen Lehreinheit proportional zu kürzen.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.6.2019 - 13 C 31/19 u.a. -, amtl. Abdr. S. 5 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.5.2019 - 3 M 11/19 -, juris Rdnrn. 14 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.5.2019 - 2 NB 353/18 -, juris Rdnrn. 21 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.8.2018 NC 9 2505/17 -, juris Rdnrn. 2 ff., jew. m.w.N.).

    So betont etwa das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.5.2019, a.a.O.) zu Recht, dass die Lehreinheiten nach der Konzeption der Kapazitätsverordnung zu Berechnungszwecken einer strikten Zweiteilung unterlägen.

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19
    Das erkennende Gericht hat sich in seinem zum Wintersemester 2010/2011 ergangenen Beschluss(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 74 ff.) mit der damaligen Forderung, das Lehrpotential der Lehreinheiten Klinisch-theoretische Medizin und Klinisch-praktische Medizin mit dem Ziel zu überprüfen, ob dort bislang nicht ausgeschöpfte Kapazitäten vorhanden seien, die gegebenenfalls zur Erhöhung des Lehrangebots der vorklinischen Lehreinheit genutzt werden könnten, auseinandergesetzt und einen Anspruch hierauf verneint.

    Eine solche auf die individuellen Kenntnisse des Stelleninhabers abstellende Betrachtung wäre indes mit dem für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen abstrakten Stellenprinzip nicht zu vereinbaren.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011, a.a.O., Rdnrn. 75 f. m.w.N.) Im Übrigen würde eine Ermittlung der individuellen Befähigung der Inhaber der betreffenden Stellen auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich gebotenen vertieften Überprüfung der Kapazitätsberechnung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dessen Erkenntnismöglichkeiten überschreiten.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011, a.a.O., Rdnrn. 78 ff.) All dies überzeugt und ist auch vorliegend - Forderung der Verlagerung von Lehrkapazität infolge der Annahme einer Pflicht zur Stauchung - von Relevanz.

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19
    Damit ist hinsichtlich des 1. Fachsemesters - wie tenoriert - die Vergabe eines zusätzlichen Studienplatzes, antragsgemäß und entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats(ausführlich Beschluss vom heutigen Tag in den Verfahren 1 B 51/19.NC u.a., juris) beschränkt auf den vorklinischen Studienabschnitt, im Losverfahren gerechtfertigt.
  • OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05

    Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und berücksichtigt entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats, ob die Verpflichtung zur unmittelbaren Zulassung zum Studium(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2012 - 2 E 16/12 - (5.000,-- Euro)) oder die Beteiligung an einem Losverfahren zur Verteilung weiterer Studienplätze(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 - 3 Y 12/05 -, juris (1.000,-- Euro)) beantragt ist.
  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19
    Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z. B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC - u.a., juris, Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2018/2019, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2019 - 2 NB 353/18

    Außerkapazitärer Anspruch; Belegungsliste; Beobachtungsobliegenheit;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19
    Soweit seither, insbesondere auch unter Auseinandersetzung mit den Erwägungen von Dr. Pastor, obergerichtliche Entscheidungen zur Problematik und zu dem Aussagegehalt der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Einstellungsbeschlüssen in den Verfahren 6 C 35 und 36/16 ergangen sind, verneinen diese - soweit ersichtlich - einhellig ungeachtet des jeweiligen Vortrags, das Lehrangebot der klinischen Lehreinheit sei mit der Folge einer Überschreitung des Gesamtcurricularnormwertes überhöht, eine Verpflichtung der Hochschulen, den Curricularanteil der vorklinischen Lehreinheit proportional zu kürzen.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.6.2019 - 13 C 31/19 u.a. -, amtl. Abdr. S. 5 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.5.2019 - 3 M 11/19 -, juris Rdnrn. 14 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.5.2019 - 2 NB 353/18 -, juris Rdnrn. 21 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.8.2018 NC 9 2505/17 -, juris Rdnrn. 2 ff., jew. m.w.N.).
  • VG Schleswig, 08.01.2020 - 1 B 104/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19
    Der Streitwert wird in dem Verfahren 1 B 104/19.NC auf 5.000,00 Euro und in den übrigen Verfahren auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
  • VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 225/23

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Der Grundsatz der "horizontalen Substituierbarkeit" (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 15.88 -, juris), also der Austauschbarkeit der einzelnen Lehrleistungen, gilt nur im Verhältnis von Lehrpersonen ein- und derselben Lehreinheit und nicht auch lehreinheitsübergreifend zwischen der Vorklinik und den klinischen Lehreinheiten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.08.2021 - 7 CE 21.10044 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC -, juris; BayVGH, Beschl. v. 21.05.2014 - 7 CE 14.10034 -, juris m. w. N.).

    Überschreitungen des Gesamt-CNW infolge eines überhöhten Lehrangebots der klinischen Lehreinheiten, wie dies nach Auffassung einiger Antragsteller insbesondere hinsichtlich der Veranstaltungen POL Klinische Medizin und Pathobiochemie (POL-Pathomechanismen) sowie des sog. Klopfkurses gilt, sind für die Kapazitätsberechnung der vorklinischen Lehreinheit ohne Belang, weil die Antragsgegnerin nicht verpflichtet ist, Personal aus der klinischen Lehreinheit in die vorklinische Lehreinheit zu verschieben und es darüber hinaus kein zwingendes Gebot gibt, nach dem das Gericht im Kapazitätsprozess einem solchen Fall der Überschreitung damit zu begegnen hat, dass es den Curricularanteil der vorklinischen Lehreinheit (anteilig) kürzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2021 - 6 C 18.19 - BayVGH, Beschl. v. 09.08.2021 - 7 CE 21.10004 u.a. - OVG Hamburg, Beschl. v. 26.09.2019 - 3 Nc 4/19 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC u. a - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.07.2019 - 13 C 37/19 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.06.2019 - 2 LC 655/17 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.08.2018 - NC 9 2505/17 -, alle zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).

  • VG Magdeburg, 07.12.2022 - 7 B 180/22

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Der Grundsatz der "horizontalen Substituierbarkeit" (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 15.88 -, juris), also der Austauschbarkeit der einzelnen Lehrleistungen, gilt nur im Verhältnis von Lehrpersonen ein- und derselben Lehreinheit und nicht auch lehreinheitsübergreifend zwischen der Vorklinik und den klinischen Lehreinheiten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.08.2021 - 7 CE 21.10044 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC -, juris; BayVGH, Beschl. v. 21.05.2014 - 7 CE 14.10034 -, juris m. w. N.).

    Überschreitungen des Gesamt-CNW infolge eines überhöhten Lehrangebots der klinischen Lehreinheiten, wie dies nach Auffassung einiger Antragsteller insbesondere hinsichtlich der Veranstaltungen POL Klinische Medizin und Pathobiochemie (POL-Pathomechanismen) sowie des sog. Klopfkurses gilt, sind für die Kapazitätsberechnung der vorklinischen Lehreinheit ohne Belang, weil die Antragsgegnerin nicht verpflichtet ist, Personal aus der klinischen Lehreinheit in die vorklinische Lehreinheit zu verschieben und es darüber hinaus kein zwingendes Gebot gibt, nach dem das Gericht im Kapazitätsprozess einem solchen Fall der Überschreitung damit zu begegnen hat, dass es den Curricularanteil der vorklinischen Lehreinheit (anteilig) kürzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2021 - 6 C 18.19 - BayVGH, Beschl. v. 09.08.2021 - 7 CE 21.10004 u.a. - OVG Hamburg, Beschl. v. 26.09.2019 - 3 Nc 4/19 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC u. a - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.07.2019 - 13 C 37/19 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.06.2019 - 2 LC 655/17 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.08.2018 - NC 9 2505/17 -, alle zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).

  • VG Magdeburg, 25.04.2022 - 7 A 336/21

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg zum

    Der Grundsatz der "horizontalen Substituierbarkeit" (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 15.88 -, juris), also der Austauschbarkeit der einzelnen Lehrleistungen, gilt nur im Verhältnis von Lehrpersonen ein- und derselben Lehreinheit und nicht auch lehreinheitsübergreifend zwischen der Vorklinik und den klinischen Lehreinheiten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.08.2021 - 7 CE 21.10044 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC -, juris; BayVGH, Beschl. v. 21.05.2014 - 7 CE 14.10034 -, juris m. w. N.).

    Überschreitungen des Gesamt-CNW infolge eines überhöhten Lehrangebots der klinischen Lehreinheiten sind für die Kapazitätsberechnung der vorklinischen Lehreinheit ohne Belang, weil die Beklagte nicht verpflichtet ist, Personal aus der klinischen Lehreinheit in die vorklinische Lehreinheit zu verschieben und es darüber hinaus kein zwingendes Gebot gibt, nach dem das Gericht im Kapazitätsprozess einem solchen Fall der Überschreitung damit zu begegnen hat, dass es den Curricularanteil der vorklinischen Lehreinheit (anteilig) kürzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2021 - 6 C 18.19 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.08.2021 - 7 CE 21.10004 u.a. - OVG Hamburg, Beschl. v. 26.09.2019 - 3 Nc 4/19 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC u. a - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.07.2019 - 13 C 37/19 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.06.2019 - 2 LC 655/17 - OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.08.2018 - NC 9 2505/17 -, alle zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).

  • OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1.

    Dieses Vorbringen gibt, zumal die Einwände der Antragsteller gegen den Ansatz des Curricularanteils für die Veranstaltung Medizinische Terminologie - wie aufgezeigt - nicht verfangen, keine Veranlassung, die ausführlich begründete Senatsrechtsprechung aus dem Vorjahr(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2019 - 1 B 61/19.NC -, juris Rdnrn. 7 ff.), die an ältere Rechtsprechung des erkennenden Gerichts anknüpft(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 74 ff.), sich im Einzelnen mit den Erwägungen von Herrn Dr. P... auseinandersetzt, den Aussagegehalt der Einstellungsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den Verfahren 6 C 35 und 36/16 würdigt und die zur Problematik ergangene Rechtsprechung anderer Obergerichte berücksichtigt, aufzugeben.
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26486
VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19 (https://dejure.org/2019,26486)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.08.2019 - 1 B 74/19 (https://dejure.org/2019,26486)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. August 2019 - 1 B 74/19 (https://dejure.org/2019,26486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 46 Abs 1 AufenthG, § 48 Abs 1 AufenthG, § 48 Abs 3 S 1 AufenthG, § 58 Abs 2 S 2 AufenthG, § 82 Abs 4 S 1 AufenthG
    Pflicht eines Ausländers zur Mitwirkung an der Beschaffung von Identitätspapieren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2019 - 4 MB 16/19

    Erteilung einer Wohnsitzauflage aufgrund vollziehbarer Ausreisepflicht

    Auszug aus VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19
    Dabei ist es für die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht unschädlich, dass es der Abschiebungsandrohung an einer Zielstaatsbestimmung fehlt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. März 2019 - 4 MB 16/19 -, juris, Rn. 6).

    Es liegen im Übrigen keine allgemeinen Informationen zu den vom Antragsteller geschilderten Schwierigkeiten hinsichtlich der Passerteilungspraxis der syrischen Botschaft vor (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. März 2019 - 4 MB 16/19 -, juris, Rn. 10, unter Verweis auf BT-Drs. 19/3844 vom 16. August 2018).

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19
    Die konkret eingeforderte Mitwirkungshandlung muss zudem rechtmäßig, insbesondere dem Betroffenen zumutbar sein (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 -, BVerwGE 135, 219-225; Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19
    Die konkret eingeforderte Mitwirkungshandlung muss zudem rechtmäßig, insbesondere dem Betroffenen zumutbar sein (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 -, BVerwGE 135, 219-225; Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 -, juris, Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2016 - 13 ME 155/16

    Passverfügung; Ermächtigungsgrundlage

    Auszug aus VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19
    Weil § 48 Abs. 1, 3 Satz 1 AufenthG keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für die Ordnungsverfügung darstellt, ist § 46 Abs. 1 AufenthG ergänzend heranzuziehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2016, Az. 13 ME 155/16, juris, Rn. 8; ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 So 76/14 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 29.09.2014 - 2 So 76/14

    Sog. Passverfügung gegenüber vollziehbar ausreisepflichtigem ehemaligen

    Auszug aus VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19
    Weil § 48 Abs. 1, 3 Satz 1 AufenthG keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für die Ordnungsverfügung darstellt, ist § 46 Abs. 1 AufenthG ergänzend heranzuziehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2016, Az. 13 ME 155/16, juris, Rn. 8; ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 So 76/14 -, juris, Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 07.01.2014 - 17 K 804/13

    Anspruch eines syrischen Christen auf Asyl; Glaubwürdigkeit eines Antragstellers

    Auszug aus VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19
    Es ist davon auszugehen, dass sich diese Situation im Zuge des Bürgerkriegs nicht verbessert hat (so u. a. VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Januar 2014 - 17 K 804/13.A - juris, Rn. 9 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18

    Anerkennung syrischer Staatsangehöriger und kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19
    Insoweit ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass syrische Staatsangehörige allein aufgrund illegaler Ausreise, längerem Auslandsaufenthalt und Asylantragstellung im Ausland ohne (weitere) risikoerhöhende Faktoren keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Asylgesetz (AsylG) haben, da ihnen in Syrien keine an Merkmale des § 3 Abs. 1 AsylG anknüpfende und damit asylrechtsrelevante Verfolgung droht (so u. a. zu Syrern kurdischer Volkszugehörigkeit OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. März 2019 - 2 LB 45/18 - juris).
  • VG Stade, 16.08.2021 - 1 B 863/21

    Keine Erledigung durch Zeitablauf; Zumutbarkeit einer Freiwilligkeitserklärung;

    Da der Asylfolgeantrag des Antragstellers nicht zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bzw. zur Abänderung des vorangegangenen Bescheides geführt hat, entfaltet die Ablehnungsentscheidung des Bundesamts gemäß §§ 6 Satz 1, 42 Satz 1 AsylG nach wie vor Bindungswirkung (vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 20. August 2019 - 1 B 74/19 -, Rn. 22, juris).
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